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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,116134
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09 B ER (https://dejure.org/2009,116134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.10.2009 - L 13 AS 314/09 B ER (https://dejure.org/2009,116134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - L 13 AS 314/09 B ER (https://dejure.org/2009,116134)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09
    Allerdings hat der Antragsgegner bei der Verwendung von Warengutscheinen auch die allgemeinen Grundsätze der Bedarfsdeckung zu beachten, so dass die Verwendung von Warengutscheinen nicht dazu führen darf, dass sich der Hilfeempfänger mit nicht mehr gebrauchstüchtigen Möbelstücken oder ihn diskriminierenden Einrichtungsgegenständen eindecken müsste (Münder, in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, Rdn. 13 zu § 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 19. Juli 2007 - L 9 AS 427/07 ER; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 9. Mai 1995 - BVerwG 5 C 2.93 -, BVerwGE 97, 376).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2007 - L 9 AS 427/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09
    Allerdings hat der Antragsgegner bei der Verwendung von Warengutscheinen auch die allgemeinen Grundsätze der Bedarfsdeckung zu beachten, so dass die Verwendung von Warengutscheinen nicht dazu führen darf, dass sich der Hilfeempfänger mit nicht mehr gebrauchstüchtigen Möbelstücken oder ihn diskriminierenden Einrichtungsgegenständen eindecken müsste (Münder, in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, Rdn. 13 zu § 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 19. Juli 2007 - L 9 AS 427/07 ER; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 9. Mai 1995 - BVerwG 5 C 2.93 -, BVerwGE 97, 376).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2009 - L 13 AS 45/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang meint, er könne für sich (und seinen Sohn) auch die Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung von Leistungen für Zeiträume vor Stellung seines Eilantrages (am 4. September 2009) durchsetzen, verkennt er, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 13. Februar 2009 - L 13 AS 45/09 B ER - und vom 19. August 2009 - L 13 AS 173/09 B ER), die der für den Eilrechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren allgemein vertretenen Auffassung (s. dazu Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rdn. 260 m. w. Nachw.) entspricht, ein sog. vergangener Bedarf, d. h. die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zu einer Leistungserbringung für Zeiträume vor Stellung des Eilantrages bei Gericht, in aller Regel zulässigerweise nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann, weil das einstweilige Rechtsschutzverfahren nur der Behebung einer aktuellen Notlage dienen soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2009 - L 13 AS 173/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 314/09
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang meint, er könne für sich (und seinen Sohn) auch die Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung von Leistungen für Zeiträume vor Stellung seines Eilantrages (am 4. September 2009) durchsetzen, verkennt er, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. vom 13. Februar 2009 - L 13 AS 45/09 B ER - und vom 19. August 2009 - L 13 AS 173/09 B ER), die der für den Eilrechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren allgemein vertretenen Auffassung (s. dazu Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rdn. 260 m. w. Nachw.) entspricht, ein sog. vergangener Bedarf, d. h. die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zu einer Leistungserbringung für Zeiträume vor Stellung des Eilantrages bei Gericht, in aller Regel zulässigerweise nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann, weil das einstweilige Rechtsschutzverfahren nur der Behebung einer aktuellen Notlage dienen soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 242/09

    2. Wohnsitz; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; Angehöriger; Anrechnung;

    2.2.1 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. März 2009 - L 13 AS 244/08 ER - betont hat, entspricht es seiner ständigen Rechtsprechung (s. z. B. die Beschl. vom 13. Februar 2009 - L 13 AS 45/09 B ER -, vom 19. August 2009 - L 13 AS 173/09 B ER - und vom 7. Oktober 2009 - L 13 AS 314/09 B ER), mit der er sich in Übereinstimmung mit der für den Eilrechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren allgemein vertretenen Auffassung befindet (s. etwa Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, Rdn. 260; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2009, Rdn. 35 a zu § 86 b; Wehrhahn, in: Estelmann, aaO, Rdn. 65 zu § 86 b SGG - jeweils m. w. Nachw.), dass ein sog. vergangener Bedarf, d. h. die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zu einer Leistungserbringung für Zeiträume vor Stellung des Eilantrages bei Gericht, in aller Regel zulässigerweise nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann, weil das einstweilige Rechtsschutzverfahren nur der Behebung einer aktuellen Notlage dienen soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 13 AS 316/09
    Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Entscheidung, wie sich dies aus den Gründen des in dem zwischen den Beteiligten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - L 13 AS 314/09 B ER - ergangenen Beschluss vom heutigen Tage ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 332/09
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2009 - L 13 AS 314/09 B ER - wird zurückgewiesen.
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